Steuer-Ratgeber für Nichtresidenten

Steuern auf die Ferienvermietung, wenn Sie nicht in Spanien leben

Sie wohnen in München, Wien oder Zürich und Ihr Apartment liegt in Benidorm: Das erwartet das spanische Finanzamt von Ihnen, erklärt ohne Fachjargon. Allgemeine Orientierung — die Details Ihres Falls klären Sie immer mit einem Steuerberater.

Die Steuer, die auf Sie zukommt: die IRNR

Wenn Sie nicht steuerlich in Spanien ansässig sind, Ihre Immobilie aber hier liegt, werden die Mieteinnahmen in Spanien über die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, die spanische Einkommensteuer für Nichtresidenten) besteuert. Die entscheidende Regel richtet sich danach, wo Sie wohnen — nicht die Immobilie:

Wenn Sie in der Europäischen Union, Norwegen oder Island ansässig sind — also etwa in Deutschland oder Österreich —, zahlen Sie 19 % auf den Nettoertrag. Das heißt, Sie können die auf die vermieteten Tage entfallenden Kosten absetzen: Reinigung, Nebenkosten, Grundsteuer IBI, Versicherung, Portal- und Verwaltungsprovisionen, Abschreibung, Reparaturen. Wenn Sie außerhalb der EU und des EWR ansässig sind (zum Beispiel in der Schweiz oder — seit dem Brexit — im Vereinigten Königreich), beträgt der Satz 24 % auf die Bruttoeinnahmen, ohne Kostenabzug. Der Unterschied ist enorm, und man sollte ihn kennen, bevor man zu rechnen beginnt.

Das Modelo 210 und wann es einzureichen ist

Die IRNR auf Mieteinnahmen wird mit dem Modelo 210 (dem amtlichen Steuerformular für Nichtresidenten) erklärt. Seit 2024 kann die Erklärung der Mieteinnahmen gesammelt einmal jährlich abgegeben werden (im Januar des Folgejahres), statt wie zuvor Quartal für Quartal — eine spürbare administrative Erleichterung, wenn Sie viele Kurzaufenthalte haben.

Achten Sie auf ein Detail, das fast alle ausländischen Eigentümer überrascht: Auch die Zeiträume, in denen die Immobilie leer steht, werden besteuert — über die sogenannte Nutzungswertbesteuerung (imputación de rentas): ein kleiner Prozentsatz des Katasterwerts, anteilig auf die nicht vermieteten Tage gerechnet, der ebenfalls mit dem Modelo 210 erklärt wird. Leer stehend heißt nicht steuerfrei.

Das Finanzamt weiß bereits, was Sie einnehmen: DAC7

Seit Inkrafttreten der europäischen DAC7-Richtlinie melden Airbnb, Booking und die übrigen Plattformen den europäischen Finanzbehörden die Einnahmen jedes Gastgebers, identifiziert über seine Steuernummer. Parallel dazu reichen die Vermittler in Spanien ihre eigenen Informationsmeldungen über die Überlassung von Ferienwohnungen ein.

Die praktische Konsequenz ist einfach: Die Zeiten, in denen die Einnahmen aus der Ferienvermietung "unsichtbar" waren, sind vorbei. Vom ersten Euro an korrekt zu deklarieren ist nicht nur richtig — es ist das einzig Vernünftige, denn der Datenabgleich läuft automatisch.

Wie wir es Ihnen leicht machen

Wir sind keine Steuerberater, und dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung, keine Beratung — jeder Fall hat Feinheiten (Doppelbesteuerungsabkommen, Miteigentum, Mehrwertsteuer bei hotelähnlichen Dienstleistungen), die in professionelle Hände gehören. Was wir für unsere Eigentümer sehr wohl tun:

  • Klare monatliche Abrechnungen mit allen Einnahmen und Ausgaben der Immobilie, fertig zur Übergabe an Ihren Steuerberater.
  • Alle Belege für abzugsfähige Kosten geordnet: Rechnungen für Reinigung, Nebenkosten, Provisionen und Reparaturen.
  • Sie erhalten Ihre Auszahlungen auf Ihr Bankkonto in Ihrem Land — ein spanisches Konto ist nicht nötig.
  • Wenn Sie keinen Steuerberater in Spanien haben, bringen wir Sie mit auf Nichtresidenten spezialisierten Fachleuten in Kontakt, mit denen unsere Eigentümer bereits arbeiten.

Häufige Fragen zu Steuern

Ich wohne in der Schweiz — kann ich wirklich keine Kosten absetzen?

Nach der aktuellen IRNR-Regelung zahlen Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR 24 % auf die Bruttoeinnahmen, ohne Kostenabzug. Dennoch lohnt sich eine gut verwaltete Vermietung in der Regel weiterhin; ein Steuerberater sollte Ihren Fall und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Land prüfen.

Zahle ich zweimal Steuern, in Spanien und in meinem Land?

Spanien besteuert die Einkünfte aus der Immobilie, weil sie hier liegt, und Ihr Wohnsitzland bezieht sie in der Regel in Ihre Steuererklärung ein und wendet das Doppelbesteuerungsabkommen an, das die Doppelbelastung vermeidet oder korrigiert (durch Anrechnung oder Freistellung). Der genaue Mechanismus hängt vom jeweiligen Abkommen ab: Das ist die Frage Nummer eins für Ihren Steuerberater.

Muss ich etwas einreichen, auch wenn die Immobilie das ganze Jahr leer steht?

Ja: Die Nutzungswertbesteuerung für die nicht vermieteten Tage wird ebenfalls mit dem Modelo 210 erklärt, einmal jährlich. Es ist ein kleiner Betrag, aber die Pflicht besteht.

Fällt auf die Ferienvermietung Mehrwertsteuer an?

Als allgemeine Regel ist die Wohnungsvermietung ohne hoteltypische Dienstleistungen (Rezeption, tägliche Reinigung während des Aufenthalts usw.) von der Mehrwertsteuer befreit. Werden hotelähnliche Dienstleistungen erbracht, ändert sich die Lage und es gilt der ermäßigte Satz. Die meisten üblichen Ferienvermietungen fallen unter die Befreiung.

Reichen Sie das Modelo 210 für mich ein?

Wir liefern Ihnen die Abrechnungen und alle Unterlagen fertig aufbereitet, und die Einreichung übernimmt Ihr Steuerberater — Ihr gewohnter oder einer der auf Nichtresidenten spezialisierten Fachleute, mit denen wir Sie in Kontakt bringen können. So macht jeder das, was er am besten kann.

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